04. März 2010, 08:47 Uhr
Lebt der Mann eines getrennt lebenden Ehepaares weiterhin im gemeinsam gekauften Haus, hat seine Frau kein Recht, alle Schlösser auszuwechseln. Er muss ihr allerdings die Möglichkeit geben, mit Kaufinteressenten das Grundstück und das Haus zu besichtigen.
Redaktion (allg.)
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