04. Dezember 2009, 12:42 Uhr
Ein Vermieter hatte eine Bewohnerin abgemahnt, nachdem sie einen Brand verursacht hatte. Als es erneut in der Wohnung brannte, kündigte er fristlos. Die Klage der Mieterin lief ins Leere. Die Kündigung gehe in Ordnung, entschied der Amtsrichter. Die Frau habe kurz nacheinander gleich zweimal eine akute Brandgefahr für das ganze Haus herbeigeführt. Dies habe auch eine erhebliche Bedrohung für die anderen Mieter mit sich gebracht.
Redaktion (allg.)
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Artikel Kündigung nach zwei Wohnungsbränden
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