Zaungast

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Kosten für Gartenpflege sind auf die Mieter umlegbar. Jedoch nur für solche Flächen, die nicht jedermann zugänglich sind, insbesondere nicht für Vierbeiner. Für die Pflegekosten müssten Mieter nur dann aufkommen, wenn die privaten von öffentlichen Flächen getrennt seien, z.B. durch kleine Zäune oder Hecken.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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