14. Januar 2010, 09:43 Uhr
Sinnvolle und zumutbare Verbesserungen einer Eigentumswohnanlage können mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden, wenn die Teilungserklärung das zulässt. Darunter fällt auch eine Pflasterung, die eine Wegeabkürzung zum Müllplatz bringen würde. Das gilt auch dann, wenn eine angrenzende Sondernutzungsfläche dadurch beeinträchtigt wird.
Redaktion (allg.)
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