WEG: Kein Verzicht auf mehrere Angebote von Handwerkern
1. Die Eigentümer können nicht durch Beschluss „wegen der besonderen Situation am Handwerkermarkt“ auf das Erfordernis von Vergleichsangeboten verzichten, wenndiese erforderlich sind, um die Ermessensentscheidung der Wohnungseigentümer auf eine ausreichend gesicherte Tatsachengrundlage zu stellen.
2. Zum – hier verneinten – Erfordernis von Alternativangeboten, wenn das Auftragsvolumen unter fünf Prozent der Wirtschaftsplansumme liegt.
(Amtliche Leitsätze)
LG Frankfurt a. M., Urteil v. 01.08.2024 – 2-13 S 23/24
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Benoit Spang
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