18. August 2026, 12:51 Uhr
(Amtlicher Leitsatz)
(BGH, Urteil vom 24. 01. 2015)
Problemstellung
Zentral für das Funktionieren einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist die Sicherstellung deren Liquidität. Denn nur dann ist das Funktionieren gewährleistet und negative Folgen von Zahlungsausfällen, wie etwa Verzugskosten, Versorgungsausfällen etc. können vermieden werden. Daher ist eine der wichtigsten Aufgaben des Verwalters einer GdWE das konsequente Betreiben des Hausgeldinkasso.
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Redaktion (allg.)
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Artikel Kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Hausgeldforderungen
Seite 45 bis 47
22.5.2025
BGH-Urteil zur Jahresabrechnung:









