Die Frage, zu welchen Zeiten Immobilienverwaltungen Eigentümerversammlungen abhalten bzw. welche Zeiten sie favorisieren, ist Gegenstand des jüngsten VIDIV-Verwalter-Monitors. Der Verband wollte wissen, ob sich durch den Mangel an Arbeitskräften die Zeiten für Eigentümerversammlungen verschieben. Gemäß der Mitgliederbefragung, an der sich 656 Immobilienverwaltungen beteiligten, beginnen heute 35,6 Prozent der Eigentümerversammlungen (ETV) vor 17 Uhr, viele davon um 15 Uhr. Ein weiteres Ergebnis sei, dass über 90 Prozent der antwortenden Unternehmen einen Beginn der ETV vor 17 Uhr favorisieren. Über 53 Prozent sprechen sich für einen Beginn zwischen 15 und 17 Uhr aus, fast 32 Prozent sähen den Start der Versammlung am liebsten zwischen 12 und bis 15 Uhr. Rund 83 Prozent der Unternehmen sehen für eine Zusammenarbeit mit Wohnungseigentümergemeinschaften einen Beginn der ETV vor 17 Uhr als sehr relevant an.
Stellenbewerber schreckt die Aussicht auf abendliche Versammlungen
Vielfach beklagten Immobilienverwaltungen fehlendes Personal oder Mitarbeiter, die WEG-Versammlungen in den Abendstunden ablehnen. Fast vier von zehn Unternehmen (39,4 %) hätten Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung, wenn Eigentümerversammlung auf 17 Uhr oder später terminiert werden. Insbesondere große Unternehmen (mit mehr als 3.000 verwalteten Einheiten) hätten damit zu kämpfen (53,8 %).
VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler stellt die Frage: „Ist es vor dem Hintergrund oftmals flexibler Arbeitszeiten wirklich nicht vermittelbar, als Eigentümer auch tagsüber an einer Versammlung teilzunehmen?“ Die vorliegenden Ergebnisse der Umfrage dokumentierten, dass die Branche einen Wandel erfährt, dem sich Verwaltungen und Gemeinschaften stellen müssten.
Flexiblerer Arbeitszeiten machen frühere Versammlungen möglich
Ein Hindernis für die Durchführung von Eigentümerversammlungen während der regulären Arbeitszeit sei eine „veraltete Rechtsprechung“, die den Minderheitenschutz oft als Kernargument für eine ETV ab 17 Uhr angeführt habe. Jeder Eigentümer soll danach an einer Versammlung teilnehmen können. Nach Auffassung von Martin Kaßler ist die Rechtsprechung aufgefordert zur Kenntnis zu nehmen, „dass Altbewährtes in der Zukunft keinen Bestand mehr haben wird, weil sich die Realitäten im Berufsalltag wandeln.“ Das Bundesjustizministerium habe in seiner Broschüre ‚Die Wohnungseigentümerversammlung‘ schon 2021 festgestellt, dass die Versammlung an einem Werktag ab 15 Uhr für zumutbar gehalten werden könne, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler abschließend.