Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen

Gericht: BGH
Urteil vom: 15.05.2012
Aktenzeichen: VIII ZR 245/11

1106
Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com

1. Der Vermieter von Wohnraum kann eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nur aufgrund einer formell und materiell wirksamen Betriebskostenabrechnung verlangen. 2. Liegt einer Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen eine inhaltlich unrichtige Betriebskostenabrechnung zu Grunde, ist der Mieter nicht verpfl ichtet, die Erhöhungsbeträge zu zahlen.

Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
6.11.2023
Wohngebäudeversicherung
6.11.2023
Die 17 Punkte der BetrKV
Jeder Vermieter stellt sich bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Frage: Welche Kosten lassen sich über die Abrechnung auf den Mieter umlegen?
26.2.2026
1. Der Wunsch des Wohnraummieters nach einer Verringerung der von ihm zu tragenden Mietaufwendungen ist – unabhängig davon, ob er auf eine solche Verringerung wirtschaftlich angewiesen ist –...
14.3.2024
Steuern sparen
Mit der vermietung einer Immobilie an Angehörige können die Vermietenden Steuern sparen. Aber Achtung: Die Miete sollte nicht zu niedrig angesetzt werden. Um im vollen Umfang Ausgaben für das...
4.3.2024
Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse
Die Kosten für Kabelfernsehen dürfen ab 1. Juli 2024 nicht mehr als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Was Verwalter, Vermieter und Wohnungseigentümer beachten müssen.