Baulärm ist nicht immer ein Mangel der Mietsache

Gericht: LG
Urteil vom: 15.12.2011
Aktenzeichen: 1 S 210/10
Stadt: Gießen

1106
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com

Ist bei Mietvertragsabschluss offensichtlich, dass ein Nachbargrundstück in Zukunft bebaut wird, stellt der mit der Bebauung einhergehende Lärm keinen Mangel der Mietsache dar.

Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Baulärm ist nicht immer ein Mangel der Mietsache
6.11.2024
Nachbarrechtsgesetz | Bauen
Sowohl das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als auch die Nachbarrechtsgesetze der Länder sehen verschiedene zivilrechtliche Regelungen vor, die einen Grundstückseigentümer vor negativen Einwirkungen, die...
5.6.2024
Das Aufstellen einer Überwachungskamera ist verboten, wenn der Nachbar sich nachvollziehbar beobachtet fühlt.
30.10.2023
Modulares Bauen mit Geberit
Steigender Fachkräftemangel, enormer Zeitdruck und instabile Kostenentwicklungen lassen das modulare Bauen immer bedeutender werden. Auch der Einsatz mit vorgefertigten Sanitärständerwänden und...
15.5.2025
Die Platte als Solarkraftwerk
Interview mit Mike Eley, Geschäftsführer der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH (AGW)
3.4.2024
Urteile kurz gefasst
Die mangelhafte und von den Verkäufern selbst hergestellte Abdichtung des Kunststoffdachs über der Terrasse zur Hauswand hin und Folienabrisse unter den Dachpfannen des Hausdachs in den...
5.12.2024
Nachbargrundstück
Ein Wasserrohrbruch oder Brand auf einem Grundstück können sich auch auf das Nachbargrundstück auswirken und dort erhebliche Schäden verursachen. Wenn dem Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück...