Baulärm ist nicht immer ein Mangel der Mietsache
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24. Oktober 2012, 21:11 Uhr
Ist bei Mietvertragsabschluss offensichtlich, dass ein Nachbargrundstück in Zukunft bebaut wird, stellt der mit der Bebauung einhergehende Lärm keinen Mangel der Mietsache dar.
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