Baulärm ist nicht immer ein Mangel der Mietsache

Gericht: LG
Urteil vom: 15.12.2011
Aktenzeichen: 1 S 210/10
Stadt: Gießen

1106
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Ist bei Mietvertragsabschluss offensichtlich, dass ein Nachbargrundstück in Zukunft bebaut wird, stellt der mit der Bebauung einhergehende Lärm keinen Mangel der Mietsache dar.

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