Berechtigtes Interesse juristischer Personen
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19. Dezember 2012, 15:47 Uhr
Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses kann auch durch die Interessen Dritter, die aufgrund eines familiären, wirtschaftlichen oder rechtlichen Zusammenhangs auch ein eigenes Interesse des Vermieters bilden, gerechtfertigt sein.
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