Berechtigtes Interesse juristischer Personen

Gericht: BGH
Urteil vom: 09.05.2012
Aktenzeichen: VIII ZR 238/11

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Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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Eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses kann auch durch die Interessen Dritter, die aufgrund eines familiären, wirtschaftlichen oder rechtlichen Zusammenhangs auch ein eigenes Interesse des Vermieters bilden, gerechtfertigt sein.

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