Bloßer Auszug des Mieters ist keine Rückgabe der Wohnung
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30. Juli 2013, 14:12 Uhr
Der Einwand des Mieters, die von ihm erklärte Kündigung sei dem Vermieter nicht zugegangen, ist wegen des Verbotes des widersprüchlichen Verhaltens unbeachtlich, wenn er bereits aus der Wohnung ausgezogen ist.
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