Ein Arbeiterwohnheim ist keine Wohnnutzung
Gerade, aber nicht nur in den Ballungsräumen herrscht Wohnungsknappheit. Die Kommunen sind daher bemüht zu verhindern, dass Wohnraum anderen Zwecken zugeführt wird. Soweit ersichtlich haben alle Bundesländer sogenannte Zweckentfremdungsgesetze erlassen, nach denen die Kommunen in jeweils eigenen Satzungen Gebiete festlegen können, in denen die Zweckentfremdung von Wohnraum einer Genehmigung bedarf und die nicht genehmigte Nutzung zu anderweitigen Zwecken als Wohnen verboten werden kann. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, was eigentlich die Merkmale einer Nutzung als Wohnung sind.
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Dr. Jonas Müller
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