Ersatzanspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft

Gericht: BGH
Urteil vom: 21.05.2010
Aktenzeichen: V ZR 10/10

1106
Bild: natali_mis/stock.adobe.com
Bild: natali_mis/stock.adobe.com

Wird das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers aufgrund mangelhaften Gemeinschaftseigentums beschädigt, steht ihm gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kein verschuldensunabhängiger Ersatzanspruch zu.

Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Ersatzanspruch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft
28.9.2021
BGH-Urteil vom 16.07.2021
Ein Sondereigentümer kann ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer sein Tei-leigentum nicht in Wohnungseigentum umwandeln, es sei denn, in der Gemeinschaftsordnung ist ein entsprechender Vorbehalt...
15.1.2024
Heizkostenabrechnung
Rechnen WEG-Verwalter die Heizkosten nach dem 01.01.2023 ab, müssen sie in der Abrechnung die CO2-Kosten-Aufteilung erstmalig beachten. Einen Überblick über die Auswirkungen des CO2KostAufG auf...
4.9.2023
Wohnen im Eigentum spricht von „Spaltung“
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum ruft seine Mitglieder zum Protest gegen die Möglichkeit der rein virtuellen Eigentümerversammlung auf. Gegen entsprechende Pläne des Justizministeriums...
4.4.2023
WEG | ETW
Nach § 25 Abs. 2 WEG gilt als Grundprinzip für die Verteilung von Stimmrechten in der Eigentümerversammlung das sogenannte Kopfprinzip. Jeder Wohnungseigentümer hat danach eine Stimme. Gehört eine...
27.3.2024
BGH-Urteile
WEG-Gemeinschaften streiten nicht selten über die Instandsetzung von Fenstern, die Optimierung der Heizungsanlage oder Feuchtigkeit im Keller des Mehrfamilienhauses. Da geht es um die Einholung von...
2.6.2023
Bauträger
Diverse Bauträgerverträge sehen vor der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den jeweiligen Erwerber eine technische Abnahme durch einen vom Bauträger beauftragten Sachverständigen vor. Teilweise...