Erwerber haftet für Kautionen

Gericht: BGH
Urteil vom: 01.06.2011
Aktenzeichen: VIII ZR 304/10

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Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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Der Erwerber vermieteten Wohnraums muss dem Mieter die Kaution auch dann erstatten, wenn sie ihm vom Veräußerer nicht weitergereicht worden ist.

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