Fehlende Vereinbarung zu Zahlungsterminen für Miete
Gericht
LG Berlin
Urteil vom
11.12.2014
Aktenzeichen
67 S 278/14
Fehlt es im Mietvertrag an einer Angabe zu den zeitlichen Intervallen, in denen die Miete zu zahlen ist, ist der Mietvertrag anhand der Höhe der Miete und der Nebenkosten auszulegen.

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