Fehlende Vereinbarung zu Zahlungsterminen für Miete

Gericht: LG
Urteil vom: 11.12.2014
Aktenzeichen: 67 S 278/14
Stadt: Berlin

1106
Bild: natali_mis/stock.adobe.com
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Fehlt es im Mietvertrag an einer Angabe zu den zeitlichen Intervallen, in denen die Miete zu zahlen ist, ist der Mietvertrag anhand der Höhe der Miete und der Nebenkosten auszulegen.

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