Feststellung von WEG-Beschlüssen

Gericht: LG
Urteil vom: 29.02.2012
Aktenzeichen: 318 S 96/11
Stadt: Hamburg

1106
Bild: mrmohock/stock.adobe.com
Bild: mrmohock/stock.adobe.com

1. Das Zustandekommen eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung setzt die Feststellung und Verkündung des Beschlussergebnisses voraus. 2. Das Beschlussergebnis kann auch konkludent (stillschweigend) festgestellt und verkündet werden. Dazu reicht es regel mäßig aus, dass Abstimmungsergebnis im Versammlungsprotokoll wiederzugeben.

Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Feststellung von WEG-Beschlüssen
29.11.2021
Novelle der Heizkostenverordnung
Anfang November hat auch der Bundesrat der Novelle der Heizkostenverordnung zugestimmt – allerdings mit dem Vorbehalt, dass Mieterhaushalte durch fernauslesbare Messgeräte finanziell nicht zusätzlich...
9.12.2022
Mietsicherheit und Bürgschaft
4.10.2022
Mietverhältnis | Lärmbelästigung
Der BGH hat in den letzten Jahren die Frage, was ein Mieter an Beeinträchtigungen von einem Nachbargrundstück hinnehmen muss, an die Frage angenähert, was der jeweilige Eigentümer an Einwirkungen von...