Haftung des Verkehrswertgutachters
1. Ein vom Verkäufer beauftragter Verkehrswertgutachter kann gegenüber dem Käufer wegen eines fehlerhaften Verkehrswertgutachtens nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter haften, wenn der Käufer vom Inhalt des Gutachtens vor Kaufvertragsschluss Kenntnis hatte. 2. Ein solcher Anspruch setzt ein Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und dem Verkehrswertgutachter voraus. Es besteht daher kein Anspruch des Käufers gegenüber Angestellten des beauftragten Verkehrswertgutachters, auch dann nicht, wenn diese persönlich das Gutachten erstellt haben. 3.
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