Keine Auskunftspflicht bei Kostenpauschale

Gericht: BGH
Urteil vom: 16.11.2011
Aktenzeichen: VIII ZR 106/11

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Kein Auskunftsanspruch des Mieters über die tatsächliche Höhe der Betriebskosten bei einer Kostenpauschale.

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