Mieterhöhungsklausel im gewerblichen Vertrag
Eine vom Vermieter in einem gewerblichen Mietvertrag verwendete Klausel, wonach der Vermieter berechtigt ist, die Miete nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu erhöhen oder herabzusetzten, wenn sich die ortsübliche Miete oder die angemessene Miete ändert, ist wirksam.
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