Mietwohnung und Tagespflege von Kindern
1. Die entgeltliche Tätigkeit als sog. Tagesmutter in einer ausschließlich zu Wohnzwecken überlassenen Mietwohnung bedarf der Zustimmung des Vermieters. 2. Der Vermieter kann, wenn die Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken überlassen wurde, ohne Angabe von Gründen die Zustimmung verweigern.
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