Mietwohnung und Tagespflege von Kindern

Gericht: LG
Urteil vom: 24.10.2013
Aktenzeichen: 67 S 208/1
Stadt: Berlin

1106
Bild: itchaznong/stock.adobe.com
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1. Die entgeltliche Tätigkeit als sog. Tagesmutter in einer ausschließlich zu Wohnzwecken überlassenen Mietwohnung bedarf der Zustimmung des Vermieters. 2. Der Vermieter kann, wenn die Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken überlassen wurde, ohne Angabe von Gründen die Zustimmung verweigern.

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