Modernisierungsmaßnahmen und Indexmiete
Problemstellung
Nach § 555 d Abs. 1 BGB hat der Mieter eine Modernisierungsmaßnahme gemäß § 555 b BGB zu dulden. Nach Durch-
führung einer Modernisierung kann der Vermieter gemäß § 559 Abs. 1 BGB die jährliche Miete um 11 % der für die
Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Die zitierte Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, in welchem Verhält-
nis das gesetzliche Recht zur Mieterhöhung zu vertraglichen Vereinbarungen über die Miete steht.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)

◂ Heft-Navigation ▸