Modernisierungsmaßnahmen und Indexmiete

Auch bei einer vereinbarten Indexmiete muss der Mieter Modernisierungsmaßnahmen nach § 555 b BGB dulden.
 

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Problemstellung
Nach § 555 d Abs. 1 BGB hat der Mieter eine Modernisierungsmaßnahme gemäß § 555 b BGB zu dulden. Nach Durch-
führung einer Modernisierung kann der Vermieter gemäß § 559 Abs. 1 BGB die jährliche Miete um 11 % der für die
Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Die zitierte Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage, in welchem Verhält-
nis das gesetzliche Recht zur Mieterhöhung zu vertraglichen Vereinbarungen über die Miete steht.

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