Rückzahlungsanspruch bei Betriebskosten

Gericht: BGH
Urteil vom: 26.09.2012
Aktenzeichen: VIII ZR 315/11

1106
Bild: sebra/stock.adobe.com
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Kein Anspruch auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen, wenn die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts möglich gewesen wäre.

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