Sondereigentumsfähigkeit eines Balkones

Gericht: OLG
Urteil vom: 23.09.2011
Aktenzeichen: 34 Wx 247/11
Stadt: München

1106
Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com

1. Ein Sondernutzungsrecht an einem einer Wohnung vorgelagerten Balkon kann nicht begründet werden. 2. Der Balkon einer Wohnung ist "zwingendes" Sondereigentum.

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