Sondereigentumsfähigkeit eines Balkones
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24. Oktober 2012, 21:18 Uhr
1. Ein Sondernutzungsrecht an einem einer Wohnung vorgelagerten Balkon kann nicht begründet werden. 2. Der Balkon einer Wohnung ist "zwingendes" Sondereigentum.
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Artikel Sondereigentumsfähigkeit eines Balkones
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BGH-Urteil schafft neue Ungerechtigkeit










