Teilung und Kauf brechen nicht Miete
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11. Juni 2013, 14:09 Uhr
Bei Teilung eines Grundstücks nach § 8 WEG entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft erst mit dem dinglich wirksamen Erwerb des ersten Wohnungseigentums vom teilenden Eigentümer, also erst dann, wenn zusätzlich zu diesem ein Wohnungskäufer als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen wird. Das ist auch der für den Wechsel des Mietverhältnisses nach § 566 Abs. 1 BGB entscheidende Zeitpunkt.
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