Veröffentlichung von Fotografien eines Mieterfestes
1. Fotografien eines Mieterfestes können dem Bereich der Zeitgeschichte zugeordnet werden. 2. Eine Veröffentlichung von Fotografien eines Mieterfestes ist, wenn sie dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind, zulässig, wenn berechtigte Interessen der abgebildeten Personen nicht entgegenstehen. 3. Fotografien von einem öffentlichen Mieterfest einer Wohnungsbaugenossenschaft können grundsätzlich auch ohne Zustimmung der abgebildeten Personen in einer für die Mieter bzw. Genossenschaftsmitglieder bestimmten Informationsbroschüre veröffentlicht werden, wenn die Abbildungen nicht unvorteilhaft oder ehrverletzend sind. 4.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)

◂ Heft-Navigation ▸