Widerspruch gegen Verlängerung
1106
24. Oktober 2012, 21:25 Uhr
Die stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist wird verhindert, wenn der Vermieter der Fortsetzung ausdrücklich widerspricht. Dieser Widerspruch kann wirksam bereits mit der Kündigung erklärt werden.
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