Widerspruch gegen Verlängerung

Gericht: BGH
Urteil vom: 21.04.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 184/09

1106
Bild: weerachai/stock.adobe.com
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Die stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist wird verhindert, wenn der Vermieter der Fortsetzung ausdrücklich widerspricht. Dieser Widerspruch kann wirksam bereits mit der Kündigung erklärt werden.

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