Die als technische Baubestimmung baurechtlich eingeführte Norm DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ bildet die Anforderungs- und Bewertungsgrundlage für baulichen Schallschutz. Sie legt die maximale Lautstärke für Abfluss-Fließgeräusche von Bodenabläufen fest. Als Mindestanforderung gelten 30 dB, als erhöhte Anforderung maximal 25 dB. Für eine darüber hinausgehende vertragliche Absicherung mit erhöhten Anforderungen dient die Richtlinie VDI 4100 „Schallschutz von Wohnungen“. Die Duschrinnen ACO ShowerDrain mit integriertem Schallschutz erfüllen nicht nur die erhöhten Schallschutzanforderungen an haustechnische Anlagen, sondern unterschreiten mit Werten von unter 25 dB die vorgegebenen Grenzwerte deutlich.
Die Montage des Schallschutzes erfolgt denkbar einfach, indem die Kontaktpunkte zu aufgehenden Bauteilen mit der Schallschutzvorrichtung versehen werden. Neben der Fußentkopplung für alle Duschrinnen ACO ShowerDrain – egal ob im Raum oder an der Wand platziert – wird bei aufgekanteten Rinnen zusätzlich die Wandentkopplung aufgebracht. Hierdurch lassen sich sowohl die Funktionsgeräusche als auch der Trittschall erheblich reduzieren.
Das zusätzliche Plus: er ist im gesamten Duschrinnen-Programm des Herstellers ohne Aufpreis im Lieferumfang enthalten – sei es bei der vielseitigen E-line, der funktionalen C-line oder der neuen, eleganten S-line. Für normgerechten Schallschutz und flüsterleises Duschvergnügen ohne Mehrpreis!