Schindler entlastet Aufzugsbetreiber weiter

Für den sicheren Betrieb von Aufzügen nimmt der Gesetzgeber die Betreiber in die Pflicht und in die Haftung. Doch die Vielzahl von Vorschriften und gesetzlichen Auflagen sorgen vielfach für Unsicherheit und Verwirrung.

Schindler bietet ein Ergänzungspaket zum Wartungsvertrag an, mit dem Betreiber eine Vielzahl von Pflichten an das Aufzugsunternehmen delegieren können. Foto: Schindler
Schindler bietet ein Ergänzungspaket zum Wartungsvertrag an, mit dem Betreiber eine Vielzahl von Pflichten an das Aufzugsunternehmen delegieren können. Foto: Schindler

Nichtbeachtung zieht Bußgelder, Stilllegungen von Anlagen oder Schadensersatzforderungen nach sich.

Mit „Prüfung plus“ bietet Schindler nun ein Ergänzungspaket zum Wartungsvertrag an, mit dem Betreiber gleich eine Vielzahl ihrer Pflichten an das Aufzugsunternehmen delegieren können.

Gesetzliche Auflagen für den Betrieb von Aufzügen ergeben sich beispielsweise durch die Betriebssicherheitsverordnung, die Maschinenrichtlinie der Europäischen Union oder die Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

An diesem Punkt setzt „Prüfung plus“ an. Das Ergänzungspaket besteht aus acht Leistungsbestandteilen, die flexibel mit jedem Schindler Wartungsvertrag kombinierbar sind.

Somit können Betreiber selbst entscheiden, welche Plichten sie selbst erledigen, und welche sie an Schindler delegieren wollen.

Weitere Informationen.

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