Die Aufstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Kostenmiete für Sozialwohnungen - Aufbauseminar
Unter Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau versteht man einen Mietzins, der zur vollständigen Deckung der laufenden Aufwendungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Finanzierungskosten einschließlich der öffentlichen Baudarlehen erforderlich ist (§ 72 Abs. 1 Zweites Wohnungsbaugesetz - 2. WoBauG - in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG- , der II. Berechnungsverordnung - II. BV- und der Neubaumietenverordnung - NMV 1970). Diese Berechnungen sind kompliziert und fehleranfällig. Im Jahr 2019 bietet der VHW Nordrhein-Westfalen zwei Seminare zur Kostenmiete an. Wir folgen damit dem Kundenwunsch, die Seminargruppen nach ihren Vorkenntnissen zu trennen. Das erste Seminar (NW199501 am 15.05.2019) ist ein Grundlagenseminar für Neueinsteiger (oder Interessenten mit geringer Praxiserfahrung), das zweite Seminar (NW199502 am 12.09.2019) setzt Vorkenntnisse voraus, entweder in der Praxis erworben oder durch den Besuch des vorangehenden Seminars.
Gebühr
vhw-Mitglieder € 310,00 Nicht-Mitglieder € 375,00
Veranstalter
vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Berlin Charlottenburg:
Nr. 21002 Nz
Adresse der Bundesgeschäftsstelle:
vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Telefon 030 390473-0
Telefax 030 390473-190
E-Mail: bund@vhw.de
UStID DE122123334
Vorstand und verantwortlich im Sinne des TMG/RStV:
Prof. Dr. Jürgen Aring
Referent/en
Marina Hoffmeister, Jürgen Jankowski