Was bedeutet die Energiebesteuerung, CO₂-Bepreisung und Energiesubventionen Bauherren, Hausbesitzer und Betriebe?
Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde zum 01.01.2021 eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl eingeführt. Dies führt zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für Endverbraucher. Um die zusätzlichen Kosten langfristig gering zu halten und auch Geschäftstätigkeiten klimafreundlich zu gestalten, bedarf es eines ganzheitlichen Energie- und Klimamanagements.
Die CO₂-Bepreisung im Wärmesektor soll vor allem den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter forcieren. In einer online-Veranstaltung des EnergieBauZentrums am Mittwoch, den 14.09.2022 um 10:00 Uhr wird erklärt, warum sich Erneuerbare Energien mehr denn je lohnen.
Denn jede Maßnahme zur Reduzierung von CO2 wirkt sich nicht nur positiv in der Klimabilanz aus, sondern schafft auch finanzielle Einsparungen. Mit einem Wechsel zu Erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, Solarthermie, Photovoltaik und Elektroautos reduziert man neben dem CO2-Ausstoß auch die Energiekosten und profitiert somit doppelt. Die verschiedenen Förderprogramme machen außerdem eine energetische Sanierung am Gebäude und der Heizung attraktiv.
Für diese Veranstaltung sind Unterrichtseinheiten, für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes beantragt.







