Hamburgs Dächer sollen mehr Sonnenstrom liefern. Ab wann gilt die PV-Pflicht und für wen?
Für eine klimafreundliche Energieversorgung bedarf es großer Mengen Strom aus erneuerbaren Energien. In der Metropole Hamburg gibt es für erneuerbare Energien nur begrenzt Flächen, so dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien neu gedacht werden muss. Hamburg setzt hierzu auf die umfassende Nutzung der Dachflächen.
- Vorgeschrieben ist nun eine allgemeine Errichtungs- und Nutzungspflicht für Photovoltaik-Anlagen für Neu- und Bestandsgebäude.
- Die Pflicht greift für Neubauten mit Baubeginn nach dem 1. Januar 2023.
- Für Bestandsgebäude gilt die Pflicht erst nach dem 1. Januar 2025 und nur für den Fall, dass die Dachhaut vollständig erneuert wird.
- Zur Umsetzung können sich die EigentümerInnen auch eines Dritten bedienen, die Dachfläche also verpachten.
- Eine Mindestgröße der Anlage ist nicht vorgeschrieben.
- Es gelten Ausnahmen und Befreiungstatbestände für z.B. denkmalgeschützte Gebäude.
Erreichung der Klimaziele
Die Photovoltaik-Pflicht ist ein Baustein zur Erreichung der Klimaziele, die im Hamburger Klimaplan festgelegt worden sind.
Die Details und Ausnahmeregelungen zu diesen neuen Anforderungen werden in dieser Online-Veranstaltung vorgestellt.
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenfrei.
Fortbildungsanerkennung: Die Fortbildungspunkte für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste sind beantragt.
Dieses Online-Seminar wird von den Energielotsen Hamburg durchgeführt. Es besteht die Möglichkeit, offene Fragen mit den ReferentInnen sowie den Teilnehmenden zu diskutieren und sich mit anderen ExpertInnen zu vernetzen.
Die Hamburger Energielotsen arbeiten im Auftrag der der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie sind eine Kooperation der ZEBAU – Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH, Verbraucherzentrale Hamburg mit der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sowie der Handwerkskammer Hamburg.