Mein Mieter ist verstorben! Was passiert jetzt mit meiner Wohnung?
Gestorbenen wird leider immer, auch in Mietwohnungen. Sodann stellt sich die Frage, wie es weitergeht, insbesondere wenn der verstorbene Mieter alleine dort gewohnt hat. Sind Erben vorhanden und was bedeutet das für das Mietverhältnis? Was ist zu tun, wenn weit und breit keine Erben in Sicht sind? Diese und andere Fragen sind Gegenstand der Seminarveranstaltung.
Schwerpunkte des Seminars:
- Treten Mitbewohner und Erben immer in das Mietverhältnis ein?
- Wer zahlt Mietrückstände und Betriebskostennachzahlungen?
- Wem müssen die Kaution bzw. ein Genossenschaftsanteil ausgezahlt werden?
- Welche Rolle spielt das Nachlassgericht?
- Haben Vermieter einen Anspruch auf Bestellung eines Nachlasspflegers?
- Welche Pflichten hat ein Nachlasspfleger?
Zum Weiterlesen: IVV-Artikel "Tode eines Mieters" - sichern Sie sich dieses Dossier kostenfrei, indem Sie unseren informativen Redaktionsnewsletter bestellen. Er hält frische Branchennews für Ihre Verwalterpraxis. Dieser kostenlose Service erreicht Sie wöchentlich per E-Mail, Sie müssen nichts bezahlen und können ihn jederzeit abbestellen.