Neben der sozialen Begleitung von Mietschuldnern muss auch die rechtlich einwandfreie Handhabung des Mahn-, Klage- und Vollstreckungsverfahrens zum “Handwerkszeug” der Wohnungsunternehmen gehören. Nicht alle offenen Forderungen beruhen auf sozialen Notlagen und nicht alle Schuldner gehen auf Hilfsangebote ein, so dass oftmals nur der Weg der Titulierung der Forderungen und deren Durchsetzung verbleibt.
Hierbei gilt es, keine Zeit zu verlieren, da die gerichtlichen Verfahren ohnehin längere Zeit beanspruchen. Schnelligkeit setzt jedoch eine genaue Kenntnis der jeweils gebotenen Maßnahmen voraus. Diese vermittelt das Seminar.
Schwerpunkte des Seminars:
- Neue Rechtsprechung zu typischen Forderungen aus dem Mietverhältnis
- Verjährungsfristen für Forderungen
- Verjährung hemmen oder unterbrechen
- Verzug, Verzugszinsen und -kosten
- Ablauf des Mahnverfahrens
- Zweckmäßigkeit und Risiken des Mahnverfahrens
- Gerichtliche Zuständigkeiten
- Zustellungsprobleme
- Notwendige Inhalte der Klageschriften
- Räumungs- und Zahlungsklage nach MietRÄndG
- Zahlungs- und Räumungsvollstreckungen nach MietRÄndG
- Vollstreckungsschutzmöglichkeiten des Mieters
- Räumungsmanagement – Alternativen zur Räumungsklage?
Zielgruppe: Fachkräfte in den Abteilöungen Bestand Vermietung Verwaltung
Voraussetzungen: Grundkenntnisse des Mietrechts und der Zwangsvollstreckung
Referentin: Beate Heimann ist Rechtsanwältin bei der Sozietät Heilmann Kühnlein Rechtsanwälte in Berlin