TÜV NORD fordert besseren Schallschutz für Wohngebäude
Ein Gesetzentwurf sieht bei der Einteilung von Baugebieten eine neue Kategorie vor: „Urbane Gebiete“. Das Bauen von Wohnungen wird in stark verdichteten städtischen Gebieten erleichtert. Die Zersiedlung der Landschaft wird eingedämmt. Weitere Vorteile sind eine Stadt der kurzen Wege und eine gute Infrastruktur in Wohnortnähe. Damit können jedoch Wohnnutzungen in urbanen Gebieten höheren Geräuschimmissionen ausgesetzt sein. Die derzeit geltenden Obergrenzen der TA Lärm für Geräuschbelastungen werden für urbane Gebiete um drei Dezibel erhöht. Tagsüber steigen sie auf 63 Dezibel und nachts auf 48 Dezibel. „Eine Erhöhung um drei Dezibel klingt wenig, bedeutet in der Praxis jedoch eine Verdopplung der Geräuschbelastung“, erläutert Dirk Seeburg, Experte für Schall- und Schwingungstechnik bei TÜV NORD.
Geräuschpegel beeinflusst Lebensqualität
Ein höherer Geräuschpegel wirkt sich zunächst auf Außenbereiche wie Wege im öffentlichen Raum, Terrassen und Balkone aus. Die Erholung im Freien wird eingeschränkt. Um die Lebensqualität weiter zu erhalten, gewinnt der Schallschutz daher eine größere Bedeutung. „Gerade für Balkone sind gründliche Schallschutzplanungen erforderlich. Maßnahmen wie Balkonverglasungen können Abhilfe schaffen. Ohne eine genügende Schalldämmung der Außenwand würde in urbanen Gebieten aber auch die
Geräuschbelastung in den Wohnungen zunehmen“, sagt Seeburg.
Eine Lüftung über herkömmliche gekippte Fenster gewährleistet nicht mehr das Ruhebedürfnis in Wohn- und Schlafräumen. „Für eine ausreichende Frischluftzufuhr in Schlafräumen und Kinderzimmern können schallgedämmte Lüftungseinrichtungen oder moderne Fenster mit integrierter Luftführung eingebaut werden.“ Der Fachmann weist darauf hin, dass gute Lösungen für passiven Schallschutz vorhanden sind, diese aber
auch die Baukosten erhöhen.
Quelle: TÜV NORD