Barrierearme Bauweise

WHS startet Vermietung in Landau

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) hat mit der Vermietung ihres neuen Mehrfamilienhause in Landau begonnen. Der Wohnungsmix aus 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen mit Wohnflächen zwischen circa 33 und rund 159 Quadratmetern bietet reichlich Wohnraum dank barrierearmer Bauweis. Mehr als die Hälfte der Wohnungen sind öffentlich gefördert. Im Juli 2019 soll der Bau mit einem Projektvolumen von gut 26 Millionen Euro abgeschlossen werden.

Foto: Erich Westendarp / pixelio.de
Foto: Erich Westendarp / pixelio.de

Von französischer Kaserne über die Landesgartenschau 2015 bis hin zum Vorzeige-Wohnquartier: Das ehemalige Kasernenareal Estienne & Foch im Süden Landaus hat ereignisreiche Jahre hinter sich. Heute beherbergt es mit dem „Wohnpark Am Ebenberg“ eines der ambitioniertesten Quartierprojekte Deutschlands. Geförderter Wohnungsbau, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und Doppelhaushälften garantieren einen ausgewogenen Bewohner-Mix.

Verbindung von historischem Bestand und Neubau

Seit Juli 2017 errichtet die WHS in Landau einen Neubau, der sich harmonisch in die bestehende und teils denkmalgeschützte Bebauung einfügt. „Unser L-förmiges Mehrfamilienhaus verbindet das größere denkmalgeschützte und das kleinere Bestandsgebäude zu einem Karree. In den Ecken bleiben Durchlässe bestehen, sodass ein Innenhof mit Ost-West-Durchwegung entsteht. Darunter befindet sich die Tiefgarage, die von den Bewohnern aller drei Gebäude genutzt werden kann – der Innenhof bleibt autofrei“, fasst Alexander Heinzmann, Geschäftsführer der WHS, das städtebauliche Konzept zusammen.

Bezahlbarer Mietwohnraum

Für die WHS bietet Landau viel Neues: Der „Garten Eben“ im „Wohnpark Am Ebenberg“ wird mit seinen insgesamt 60 Wohneinheiten sowie einer Gewerbeeinheit als eines der ersten Projekte vollständig in das Vermietungsportfolio der WHS aufgenommen. Die Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau ist ein weiteres Novum. Das war ein bewusster Schritt: „Angesichts der gegenwärtigen Wohnungsknappheit haben wir die Entscheidung getroffen, die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum in der Unternehmensstrategie zu verankern. Wir sehen uns hier als Immobilienunternehmen in der Pflicht“, sagt Marcus Ziemer, ebenfalls Geschäftsführer der WHS.
 

Führt der Mieter fällige Schönheitsreparaturen nicht aus, obwohl er dazu wirksam verpflichtet wurde, oder hat er die Mietsache beschädigt und weigert sich der Mieter diese Schäden zu beseitigen, sind Sie als Vermieter berechtigt, die Arbeiten in Auftrag zu geben...
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