Sondervergütung eines Verwalters in AGB

Gericht: LG
Urteil vom: 19.11.2009
Aktenzeichen: 8 T 90/08
Stadt: Hanau

1106
Bild: itchaznong/stock.adobe.com
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Eine Kombination von Pauschalhonorar und Sondervergütung für Sonderumlagen ist in AGB unwirksam.

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