Mehr Spielraum für Eigentümerbeschlüsse
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24. Oktober 2012, 21:13 Uhr
Den Wohnungseigentümern steht bei der Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund einer in der Teilungserklärung enthaltenen Öffnungsklausel ein weiter Gestaltungsspielraum zu.
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