Haftung des Mieters für abgenutzten Bodenbelag
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24. Oktober 2012, 21:17 Uhr
1. Für die Abnutzung des Bodenbelags aufgrund vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache hat der Mieter nicht einzustehen. 2. Die Lebensdauer eines PVC-Fußbodens beträgt in der Regel höchstens 20 Jahre.
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