Nachträgliches Sondernutzungrecht bedarf der Zustimmung
1106
11. Juni 2013, 14:09 Uhr
Kann ein Sondernutzungsrecht formfrei vom Inhaber des Rechts auf einen anderen Miteigentümer übertragen werden, müssen bei der nachträglichen Eintragung im Grundbuch alle anderen Miteigentümer mitwirken.
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