Nachträgliches Sondernutzungrecht bedarf der Zustimmung

Gericht: OLG
Urteil vom: 18.04.2013
Aktenzeichen: 34 Wx 363712
Stadt: München

1106
Bild: sebra/stock.adobe.com
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Kann ein Sondernutzungsrecht formfrei vom Inhaber des Rechts auf einen anderen Miteigentümer übertragen werden, müssen bei der nachträglichen Eintragung im Grundbuch alle anderen Miteigentümer mitwirken.

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