Grundsatzbeschluss zum Bau von Glasveranden

Gericht: OLG
Urteil vom: 31.07.2013
Aktenzeichen: 32 Wx 129/13
Stadt: München

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Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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Liegt ein Eigentümergrundsatzbeschluss vor, nach dem der Bau von Glasveranden grundsätzlich genehmigt wird, kann ein Eigentümer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keine Rechte herleiten, wenn er seine Terrassenfläche ohne Wissen und Genehmigung der übrigen Eigentümer verändert hat.

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