Wenn der Ehe- oder Lebenspartner stirbt, dann sieht der Staat für den überlebenden Partner beim geerbten Familienheim erhebliche Steuervorteile vor. Doch die Grundbedingung dafür ist, dass die Immobilie nicht vor Ablauf von zehn Jahren verkauft oder verschenkt wird. In dieser Hinsicht ist die Rechtsprechung sehr streng. Eine Ehefrau hatte nach dem Tod ihres Mannes dessen Hälfte des gemeinsamen Hauses geerbt und bewohnte es zunächst weiter. Deswegen griff für diese Immobilie die Erbschaftssteuer nicht. Doch innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums verschenkte die Frau das Haus an ihre Tochter und behielt sich lediglich ein lebenslanges Wohnrecht vor.
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