BauO: Schottergärten sind keine Grünflächen

Seit einigen Jahren werden insbesondere Vorgärten in Form sogenannter Schottergärten gestaltet. Der Boden solcher Gärten ist primär mit Schotter, Kies oder anderem Gestein bedeckt. Solche Schottergärten widersprachen in der Regel schon seit Jahrzehnten den landesrechtlichen Vorschriften. Allerdings blieben die Verwaltungen oftmals untätig.

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Bild: Hans12/stock.adobe.com
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1. Sogenannte Schottergärten stellen regelmäßig keine Grünflächen im Sinne der Landesbauordnungen (z.B. § 9 Abs. 2 NBauO) dar.

2. Ob ein Grundstücksteil eine Grünfläche darstellt, hängt davon ab, ob der naturbelassene oder angelegte und mit Pflanzen bewachsene Teil die Fläche prägt.

3. Schotter, Kies, Steine, Stein- oder Betonelemente etc. sind zulässig, wenn sie sich dem Bewuchs dienend zu- und unterordnen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.01.2023 – 1 LA 20/22

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Dr. Olaf Steckhan

Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.

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Artikel BauO: Schottergärten sind keine Grünflächen
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