14. Oktober 2009, 11:33 Uhr
Will ein Mieter eine Mietminderung wegen Heizungsgeräuschen durchsetzen, so erfordert das besonders intensive Geräusche, die vom Mieter substantiiert darzulegen sind. Hierzu ist u.a. auch ein Lärmprotokoll erforderlich. Ein lediglich nach Ansicht und Angabe des Mieters übermäßig lautes Rauschen und Knacken, was auch ein übliches Fließ- und Strömungsgeräusch der Heizung sein kann, ohne weitere Darlegungen genügt indes nicht. Die Geräusche waren daher hinzunehmen.
Redaktion (allg.)
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