Keine Wertminderung der Immobilie

Mieter können behindertengerechten Umbau verlangen

Mieterinnen und Mieter einer Wohnung können in der Regel verlangen, dass Vermieterinnen und Vermieter den Einbau eines Treppenlifts und andere behindertengerechte Umbauten zulassen.

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Ein Treppenhaus in einem Null-acht-fünfzig-Mehrfamilienhaus (Altbau) stellt oftmals ein unüberbrückbares Hindernis für Menschen mit körperlichen Einschränkungen dar. Bild: Pixabay/ WOKANDAPIX
Ein Treppenhaus in einem Null-acht-fünfzig-Mehrfamilienhaus (Altbau) stellt oftmals ein unüberbrückbares Hindernis für Menschen mit körperlichen Einschränkungen dar. Bild: Pixabay/ WOKANDAPIX

BGH, Aktenzeichen VIII ZR 234/23, Urteil vom 24.09.2024

Im entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar eine Vierzimmerwohnung im 1. Stock eines Altbaus gemietet. Da ihr Sohn nach einem Sportunfall querschnittsgelähmt war und das Mietshaus keinen Aufzug hatte, wollten sie auf ihre Kosten im Treppenhaus bis zum 1. Stock einen Treppenlift einbauen lassen und das Bad ihrer Wohnung barrierefrei umbauen. Die Vermieter stimmten jedoch den gewünschten Umbauten nicht zu, da dadurch nach ihrer Ansicht ein Wertverlust ihrer Immobilie eintreten würde. Daraufhin klagten die Mieter und bekamen in sämtlichen Instanzen Recht.

Nachdem das Landgericht München I die Vermieter verurteilt hatte, die verlangten Baumaßnahmen zu akzeptieren, beschwerten sich diese beim BGH und wollten eine Überprüfung des Urteils herbeiführen. Dieser entschied, dass eine Revision unzulässig sei. Die Vermieter hätten dazu nämlich eine Wertminderung ihrer Immobilie von mindestens 20.000 Euro nachweisen müssen. Dazu waren sie aber nicht in der Lage. Die mindestens erforderliche Laufbreite der Treppe von einem Meter werde durch den Einbau des Treppenlifts nicht unterschritten. Auch die bei Nutzung des Treppenlifts entstehende Geräuschemission von 70 dB führe, so der BGH, zu keiner erheblichen Wertminderung, da der Lift nur zu bestimmten Gelegenheiten und für eine begrenzte Zeit in Betrieb sei.

Quelle: Wüstenrot Immobilien GmbH

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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