Schlechte Nachrichten für Schildbürger: Die Behörden sind in der Regel nicht verpflichtet, den Verkehr vor den Häusern der Anwohner auf deren Wunsch mit Extra-Verkehrsschildern besonders zu regeln. Jedes neue Verkehrszeichen muss nach der jetzigen Straßenverkehrsordnung zwingend geboten sein. Und das trifft nicht zu, wenn schon bei Einhaltung der allgemeinen Verkehrsregeln mit keinen besonderen Gefahren mehr zu rechnen ist. Vor dem Gericht wollte ein Einwohner aus Wolfenbüttel durchsetzen, dass in einer an seinem Grundstück vorbeiführenden Straße ein absolutes Halteverbot mit der entsprechenden Beschilderung eingerichtet wird. Durch parkende Fahrzeuge werde die Sicht für Fußgänger beim Überqueren behindert, argumentierte der Mann. Außerdem hätte er wegen der mitunter teilweise zugestellten Einfahrt Schwierigkeiten, in seine Garage hereinzukommen. „Letzteres ist aber Ihr rein persönliches Problem“, hielten ihm die Richter entgegen. Kurzfristige Behinderungen bei der Ein- und Ausfahrt müsse der Kläger schon wegen der Lage seines Grundstücks in einer verkehrsreichen Zone grundsätzlich hinnehmen. Auch ein mäßiges Rangieren bei der Ein- und Ausfahrt ist nach Meinung der Richter einem durchschnittlich geübten Fahrer zuzumuten. Und was die Behinderung der Fußgänger angeht, ist es nach Aussage der Polizei in den letzten drei Jahren in der Straße zu keinem einzigen Unfall im Zusammenhang mit abgestellten Fahrzeugen gekommen. Jedes neue Schild würde die Verkehrsteilnehmer eher zusätzlich verunsichern.
Redaktion (allg.)
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