Wasserschaden

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Bild: weerachai/stock.adobe.com
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Reinigt die Mutter einer Hauseigentümerin während deren Abwesenheit das (hier: leer stehende) Gebäude aus Gefälligkeit und vergisst sie, den Hauptwasserhahn wieder zu schließen, so kann die Tochter keinen Schadenersatz von ihr verlangen (hier: 42.500 Euro), wenn die Leitungen wegen eines Defekts nicht automatisch schließen und einen Wasserschaden verursachen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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