26. Oktober 2009, 13:47 Uhr
Da ein Pflegeheim in einer ursprünglich für Wohnzwecke vorgesehenen Eigentumswohnung in der Regel mit erheblichen Störungen für die übrigen Eigentümer einhergeht, muss die in der Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters zur Ausübung eines gewerblichen Betriebes aus wichtigem Grund versagt werden.
Redaktion (allg.)
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Artikel Pflegeheim in Eigentumswohnung?
21.4.2026
Vom reaktiven Verwalter zum proaktiven Manager:










