30. Oktober 2009, 10:24 Uhr
Die Eigentümer können bei grundsätzlicher Gestattung der Installation von Parabolantennen die Modalitäten (nur nach vorheriger Genehmigung durch den Verwalter und nur auf dem Dach) durch Mehrheitsbeschluss regeln. Es handelt sich auch dann nicht um einen Eingriff in den Kernbereich des Wohnungseigentums, wenn die Kosten der Installation für den einzelnen Eigentümer 2.600 Euro betragen.
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