30. Oktober 2009, 11:16 Uhr
Der Vermieter eines Altbaus hat das Recht, einmal im Jahr die Wohnung zu besichtigen. Es sei auch im Interesse des Mieters, wenn der Eigentümer die Bausubstanz in regelmäßigen Abständen überprüfe, urteilte das Gericht. Zwar gebe es die Pflicht des Mieters, auf vorhandene Mängel aufmerksam zu machen, damit der Vermieter Gegenmaßnahmen einleiten könne. Aber der Mieter könne verdeckte Mängel in der Wohnung nicht finden. Diese durch eine Inspektion rechtzeitig zu finden, ist Pflicht des Vermieters.
Redaktion (allg.)
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