03. November 2009, 15:55 Uhr
Ein Hausbesitzer kommt der gesetzlichen Pflicht, sein Mietshaus vor nächtlichen Einbrechern zu schützen, im ausreichenden Maße nach, wenn er die Eingangstür lediglich mit einem Schnappschloss versehen lässt, entschied das Gericht. Eine per Schlüssel zugesperrte Haustür erhöht die Sicherheit nur scheinbar, denn in Wirklichkeit stellt die abgeschlossene Hauseingangstür eine tödliche Gefahr im Brandfall dar, wenn etwa ein Bewohner bei der Flucht seinen Haustürschlüssel nicht bei sich hat.
Redaktion (allg.)
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